Aktuelles:
In
einer
Gesellschaft,
in
der
Mobbing,
Stalking
und
perverser
Narzissmus
immer
mehr
zugenommen
haben,
ist
Aufklärung
und
Prävention
unerlässlich.
Einen
sehr
aufschlussreichen
Beitrag
leistete
hierzu
Marie-France
Hirigoyen
,
die
Medizin
und
Viktimologie
in
Frankreich
und
den
USA
studierte,
mit
ihrem
Buch
"
Masken
der
Niedertracht
".
Die
Psychoanalytikerin
praktiziert
in
Paris.
Mobbing
und
Stalking
funktioniert
auch
über
ganz
"legale"
Wege,
wie
unten
aufgeführtes
Beispiel einer Frau , die ihren
narzisstischen Ehemann
2005 verlassen hat, zeigt:
Mobbing und Stalking
Vorab noch einige interessante Links:
1. neues beeindruckendes Video - perverse Narzissten machen krank
2. nicht einmal... Robert Hare erkennt es zuverlässig ...
3. "Masken der Niedertracht" von Marie-France Hirigoyen, Victimiologin und Familien-
therapeutein
4. "Gegen-Mobbing-Stalking-perverse Narzissten" Gruppe bei facebook
5. Kein Einzelfall: Wie sich Gerichte heute um die Wahrheit bemühen:
https://m.youtube.com/watch?v=z_gzV0rfgbI
10 Jahre Stalking überlebt ......
........und kein Ende absehbar?
( eine wahre Geschichte)
Hier
erwähne
ich
einen
mir
bekannt
gewordenen
Fall,
indem
eine
schwerbehinderte
Frau
nicht
nur
nach
der
Scheidung
durch
Ehevertrag
zum
Sozialfall
wird,
sondern
die
Unterhaltseinziehungsstelle
auch
noch
darauf
verzichtet,
die
Sozialleistungen
vom
geschiedenen
Ehemann
zurück
zu
fordern.
Ihr
Ex-Mann
bezieht
ein
Jahreseinkommen
von
ca.
200
000,-€
-
die
Stadt
zahlt
für
die
kranke
Frau,
die
am
16.August
2004
ihrem
damaligen
Ehemann per Anwalt von ihrem Trennungsbegehren informierte.
Alles belegbar und Details im Folgenden:
Soziale
Gerechtigkeit
ist
mir
sehr
wichtig
und
die
wenigen
Gelder
sollten
nicht
verschwendet
werden.
Weder
„sozial“
noch „sparsam“ der folgende Fall:
Eine
Oberhausenerin
war
seit
März
2001
bereits
in
einer
5
Jahre
dauernden
Beziehung
als
sie
heiratete.
Im
Aug.2004
teilte
ihr
Anwalt
dem
Ehemann
den
Trennungswunsch
mit.
September
2006
wurde
die
Ehe
geschieden.
Im
Dezember
beantragte
der
Exehemann
die
Zuweisung
der
Ehewohnung
im
"Härtefall",
da
er
die
wirtschaftlichen
Folgen
nicht
verkraften
würde
(er
besitzt
Eigentumswohnungen
in
Berlin!).
Seit
2004
schwerbehindert,
sollte
sie
mit
ihrer
Tochter
und
Hund
nun
das
gemeinschaftliche
Haus
am
31.März
2007
räumen
(obwohl
für
die
Frau
am
14.Feb.07
eine
Krebsoperation
am
rechten
Oberarm
mit
noch
unbekanntem
Ausgang
anberaumt
war
und
in
Folge
dessen über mehr als 3 Wochen ihren rechten Arm nicht benutzen konnte).
Vor
lauter
Angst
meldete
sie
private
Insolvenz
an,
um
nicht
noch
für
das
gemeinsame
Haus
aufkommen
zu
müssen,
indem
der
Exmann
wohnen
wollte
und
nun
seit
August
2008
auch
wohnt.
IHRE
GLÄUBIGER
ZAHLEN
NUN
FÜR
DAS
HAUS
DES
EXMANNES,
da
ihm
alles
an
Vermögen
und
Erspartem
zugesprochen
wurde...Ihre
Gläubiger
gehen leer aus (So entschieden am 13.Feb.07).
Am
26.Juni
schickte
der
Noch-Ehemann
mehrere
Briefe
per
Einschreiben
an
Familie,Verwandte
und
Freunde
von
Frau
X
:"....sie
habe
gedroht,
ihn
umzubringen
und
der
werde
mit
diesem,
seinen
Brief
zur
Polizei
gehen."
Die
völlig
aufgelöste
Frau
X
wurden
von
einem
hilfreichen
Nachbarn
zur
Polizei
gebracht,
um
dort
unter
Tränen
Anzeige
wegen
STALKING
zu
erstatten.
Der
Fall
von
Juni
2004
wurde
von
der
Staatsanwaltschaft
bearbeitet
und
wenige
Wochen
später zu den Akten gelegt.
Sie
fand
trotz
vieler
Suchanzeigen
(17
Annoncen)
und
Besichtigungen
keine
Wohnung
in
ihrer
gewohnten
Umgebung,
welche
behindertenfreundlich
im
EG
und
bezahlbar
war.
In
ihrer
Not
und
Angst,
mit
ihrer
Tochter
obdachlos
werden
zu
können,
unterschrieb
sie
am
19.6.07
einen
Mietvertrag
-
für
eine
teure
Wohnung
ab
1.Sept.
die
sich zudem im 1.OG befand und damit für die Rückenkranke eigentlich nicht eignete.
Ihren
Räumungsschutzantrag
inklusive
Nachweisen
über
17
geschaltete
Wohnungssuchanzeigen
und
vielen
Besichtigungen lehnte das Gericht mit folgenden Begründungen ab:
"
...welche
konkreten
Maßnahmen
sie
wann
erfolglos
zur
Wohnungssuche
unternommen
hat,
legt
sie
nicht
dar”.
Auch
wenn
sie
schwer
erkrankt
(70%
Schwerbehinderung
seit
29.Nov.2004,
erwerbsunfähige
Rentnerin
seit
2006)
und
insolvent
ist,
was
ihr
Leben
und
die
Wohnungssuche
sicherlich
erheblich
erschwert,
reicht
das,
was
sie
zu
ihren
Bemühungen
vorträgt
bei
weitem
nicht
aus,
lt.
Urteilsbegründung
nachvollziehbar
darzulegen,
dass
sie
gleichwohl
alles
in
ihrer
Macht
stehende
getan
hat.
Zwar
hat
sie
zahlreiche
Zeitungsanzeigen
vorgelegt
und
auch
selbst
Anzeigen
geschaltet
und
dazu
ausgeführt,
dass
sie
dazu
auch
zahlreiche
Telefonate
führte.
Immerhin
fällt
auf,
dass
sie
kurz
nach
Erhalt
der
Räumungsmitteilung
(Zustell.6.6.07)
am
19.06.2007
einen
Mietvertrag
unterschrieben
hat.
Allerdings
ist
fraglich,
ob
dieser
Vertrag
überhaupt
in
Vollzug
gesetzt
werden
kann,
weil
zum
einen
offen
ist,
ob
die
Schuldnerin
die
darin
enthaltenen
finanziellen
Verpflichtungen
erfüllen
kann.
Aber
die
anstehende
Räumung
stellt
keine
Härte
für
die
Schuldnerin
dar,
die
mit
den
guten
Sitten
nicht
vereinbar
wäre,
denn
die
Interessen
des
Gläubigers
an
der
Räumung
überwiegen............Er
ist
bereits
wegen
der
bislang
....nicht
erfolgten
Räumung
in
erhebliche
wirtschaftliche Bedrängnis geraten......"
Rechtssprechung im Namen des Volkes:
https://m.youtube.com/watch?v=z_gzV0rfgbI
Am
11.Juli
2007
wurden
Mutter
und
Tochter
geräumt
und
da
erst
ab
1.
August
ein
anderer
Mietvertrag
abgeschlossen
werden
konnte,
waren
sie
bis
dahin
mit
Habseligkeiten
in
einer
Garage
untergebracht.
Das
heißt
sie
waren
obdachlos!.
Das
halbe
Haus,
auf
welches
der
Exmann
Anspruch
erhoben
hatte,
stand
vom
11.Juli
07
bis
Anfang
August
2008
leer.
Am
4.August
2008
ersteigerte
der
Ex-Ehemann
in
einer
Teilungsversteigerung
das
bis
dato
gemeinsame
Haus
10
%
unter Gutachterbewertung.
Sie
wandte
sich
am
13.Nov.06
und
am
3.Sept.07
in
der
Bürgersprechstunde
an
den
SPD
-
Abgeordneten
Groschek
mit der Bitte um Hilfe. Aber von hier kam keine Unterstützung.
Nun
Sozialhilfeempfängerin,
sandte
sie
2007
ihren
Ehevertrag
an
das
Sozialamt,
in
dem
es
da
heißt:
„Die
Vertragsschließenden
wurden
weiter
darauf
hingewiesen,
dass
ein
Unterhaltsverzicht
nichtig
ist,
wenn
er
in
Anbetracht
der
wirtschaftlichen
Situation
der
Eheleute
zwingend
dazu
führen
würde,
dass
der
verzichtende
Ehegatte
auf
staatliche
Leistungen
angewiesen
ist
oder
………wenn
die
Rechtsausübung
aufgrund
einer
späteren
Entwicklung
gegen Treu und Glauben verstieße.“
2007
reagierte
das
Sozialamt
gar
nicht.
Am
09.März
2009
wurden
die
Kinder
und
auch
die
Mutter
von
der
Unterhaltsheranziehungsstelle
in
Oberhausen
angeschrieben.
Die
sich
in
der
Ausbildung
befindlichen
Kinder
sollten
für die Mutter ggf. aufkommen. Die Frau sandte nochmals eine Kopie des Ehevertrages (30.März 09).
Als
sie
wieder
keine
Reaktion
bekam,
rief
sie
bei
der
Unterhaltsheranziehungsstelle
an
und
erfuhr:
“
Frau
X,
wir
werden
ihren
Fall
im
Kollegenkreis
ausdiskutieren!
(Dies
in
einem
Land
wo
alles
klar
gesetzlich
geregelt
ist!)
In
jedem
Falle
haben
Sie
nichts
damit
zu
tun.
Wir
holen
uns
ggf.
das
Geld
von
ihrem
Exmann
zurück.
Sie
bekommen
weiterhin
die Sozialleistungen von uns.“
Telefonisch
wurde
ihr
von
der
gleichen
Sachbearbeiterin
später
(2009)
mitgeteilt,
man
habe
beschlossen,
auf
die
Forderung
gegen
den
Ex-Mann
zu
verzichten,
da
sie
ja
bereits
1
½
Jahre
geschieden
seien.
Da
Frau
X
keine
schriftliche
Bestätigung
der
Aussage
hatte,
es
jedoch
ungeheuerlich
fand,
setzte
sie
ein
Schreiben
auf,
aus
dem
hervorging,
dass
sie
den
Ehevertrag
vorgelegt
hatte,
fuhr
beim
Fachbereich
3-2-60
(Unterhaltseinziehungsstelle)
persönlich vorbei (17.April 09) und lies sich ihr Schreiben per Stempel und Unterschrift bestätigen !
Antwort
vom
8.
Mai
2009
klang
dann
wie
folgt:
“Für
die
von
ihnen….30.03.09
eingereichten
Unterlagen………danke
ich
Ihnen………Gemäß
hiesiger
Auffassung,
können
jedoch
für
Sie
keine
Unterhaltsansprüche
gegenüber
X
(Ex-
Mann, d. Red.) geltend gemacht werden.“
Frau
X
hat
mich
ausdrücklich
darum
gebeten,
Ihren
Namen
geheim
zu
halten,
da
sie
erneute
Repressalien
fürchtet
und
nach
allen
gemachten
Erfahrungen
bereits
sämtliche
Unterlagen
und
Ordner
mehrfach
an
verschiedenen
Orten
gesichert hat, damit all diese Ereignisse jederzeit belegbar und auch nicht vernichtet werden können.
Als
ich
sie
fragend
ansah,
sagte
Sie
sie
habe
die
schlimmsten
3
Jahre
ihres
Lebens
hinter
sich
und
ich
könne
wahrscheinlich
nicht
nachvollziehen,
wie
es
ist,
mit
Kind
und
Hund
den
Kühlschrank
2
Wochen
des
Monats
leer
zu
haben,
2/3
des
Tages
Schmerzen
und
mit
44
Jahren
das
Gefühl
zu
haben,
froh
sein
zu
müssen,
wenn
die
nächsten
20
Jahre
hinter
ihr
lägen,
statt
ständig
zu
überlegen,
wie
sie
das
Fahrgeld
zu
einer
ihrer
Krebsoperationen
und
anderen
Arztbesuchen
bezahlen
kann,
die
im
Schnitt
6-
10
Wochenstunden
in
Anspruch
nehmen.
Meist
wisse
sie
nicht,
wie
sie
überhaupt
die
Fahrtkosten
aufbringen
solle,
obwohl
sie
aufgrund
ihres
Monatseinkommens
unterhalb
der
Armutsgrenze
von
715,-€,
zumindest
von
den
10,-€
Praxisgebühr
und
Zuzahlungen
befreit
sei.
“Ich
hatte
bis
dato
ca.
80
kleine
und
große,
meist
Ambulante
Krebsoperationen,
was
jedesmal
bedeutete:
erst
Fahrtkosten
zum
regelmäßigen
Kontrolltermin,
dann
Termin
zum
herausoperieren
und
anschließender
erneuter
Termin
zum
Fäden
ziehen
und
Befundbesprechung
Das
ganze
mit
der
Aussicht,
nie
wieder
aus
dieser
Situation
heraus
zu
kommen:
krank
und
arm,
obwohl
früher
erfolgreich.
“Ich
hatte
ein
schönes
Haus
in
der
"Teutoburgia
Siedlung"
zur
Miete,
welches
ich
damals
als
allein
erziehende
Mutter
bewältigt
habe,
hatte
einen
Beruf
und
für
eine
private
Rente
gespart
und
knapp
13
Jahre
später
und
10
jähriger
Beziehung
habe
ich
nicht
einmal
mehr
vernünftige
Möbel,
nichts
erspartes
mehr,
obwohl
ich
immer
viel
gearbeitet
habe.
Ich
will
damit
nur
deutlich
machen,
dass
ich
nie
mittellos
mit
nur
einem
Koffer
angereist
bin.
Die
Früchte
meiner
Arbeit
aber
kommen
nicht
MIR
zu
Gute,
die
Gesellschaft
kommt
nun
für
mich auf; finanziert ein Leben in Armut“.
Und
weiter
sagt
sie:
“Man
hat
meine
Seele
vergewaltigt.
Was
es
heißt,
wenn
man
sich
ein
Leben
lang
für
stark,
unbesiegbar
und
angstfrei
hält
und
im
nächsten
Moment
absolut
hilflos
und
ohnmächtig“
so
Frau
X.
„Wäre
ich
nicht
zufällig
auf
ein
Buch
von
Marie-France
Hirigoyen
„Masken
der
Niedertracht“
gestoßen,
so
hätte
ich
selber
nie
glauben
können,
was
mir
alles
widerfahren
ist
und
hätte
diese
Zeit
nicht
überlebt,
möchte
aber
jetzt
nicht
noch
weiter
ins
Detail
gehen.
Stand ab August 2010
:
Wie
zu
erfahren
war,
läßt
der
Exmann
Frau
X
bis
heute
nicht
in
Ruhe.
Im
August
2010
hat
er
erneut
Forderungen
gegen
die
schwerbehinderte
Rentnerin
geltend
gemacht
.Frau
X
soll
dadurch
in
der
Insolvenz
gehalten
werden.
Schulden
die
vor
allem
durch
das
ehemals
gemeinsame
Haus
entstanden
sind:als
der
Exmann
das
Haus
für
41
000,-
€
unter
Gutachtenpreis
ersteigert
hat
-
wurde
u.a.
d.Vorfälligkeitsentschädigung
(Hypotheken)
fällig.Sie
wird
mit
Rechtsanwaltsschreiben
und
finanziellen
Forderungen
konfrontiert,
obwohl
man
ganz
sicher
sein
kann,
dass
sie
mit
einer
Rente
von
unter
700,-€
bis
zum
Lebensende
einer
solchen
Forderung
-vorrausgesetzt
sie
wäre
berechtigt
-
nie
würde
nachkommen
können
und
das
ist
für
den
Exmann
von
Frau
X
auch
zweitrangig,
denn
dem
perversen
Narzissten
geht
es
nur
ums
Quälen
und
dass
seit
sie
ihn
vor
nunmehr
über
6
Jahren
verlassen
hat.
Frau
X
versagte
Ende
September
2010
das
Herz
-
ihr
musste
ein
Schrittmacher
implantiert
werden,
dann
viel
bei
ihr
die
Lunge
zusammen
-
so
erzählte
sie
Frau
Cremer
kürzlich
und
lacht
dabei
noch
"Wissen
Sie
Frau
Cremer,
mein
Exmann
ist
ein
kranker
Wurm,
hat
keinen
Spaß
am
Leben,
denn
für
so
jemanden
gibt
es
nur
Neid,
Habgier
und
Missgunst.......da
habe
ich
es
trotz
meiner
Krankheiten
und
Armut
doch
wesentlich
besser
und
statt
aufzugeben,
habe
ich
mir
zum
Ziel
gesetzt,
anderen
Opfern
von
perversen
Narzissten
zu
helfen,
die
dieses
jahrelange
Nachtreten
sonst
nicht
überstehen können".
Stand ab Juli 2011
:
Frau
Cremer
bekam
heute
(20.Juli
2011)
einen
Anruf
von
Frau
X
:"Frau
Cremer,
Sie
kennen
doch
meine
Internetseite......ich
habe
heute
erfahren,
das
eine
Duisburger
Kanzlei
beauftragt
wurde,
mir
durch
diese
HP
angeblich
entstandene,
nicht
angegebene
Einkünfte
zu
haben
-eine
Seite,die
sich
für
Ehrenämter,
Mitmenschlichkeit
und
gegen
Mobbing
und
Stalking
einsetzt
und
ohne
finanzielle
Vorteile.
Was
kann
ich
tun?
Ich
habe
keine
diesbezüglichen
Einkommen
und
kann
es
leicht
nachweisen..................aber
es
geht
ohnehin
nur
wieder
um
das
Quälen und seitenweise Papierkram, nur um mir das Leben schwer zu machen."
Stand Okt.2011:
Frau
Cremer
hat
gestern
Frau
X
getroffen.
Wie
nicht
anders
zu
erwarten,hatte
Frau
X
wieder
interessante
Neuigkeiten:
"Liebe
Frau
Cremer",
bat
sie
nach
dem
Gespräch,"bitte
geben
Sie
es
noch
nicht
in
Ihrer
Homepage
bekannt,
denn
ich
überlege
ohnehin
momentan,
mit
allen
bekannten
Fakten
und
Namen
an
die
Öffentlichkeit
zu
gehen
und
das
möchte
ich
gut
vorbereiten,
denn
-
wie
Sie
wissen
-
ist
in
meinem
Fall
noch
viel
haarsträubenderes
passiert,
als
ich
bisher
offiziell
bekannt
gegeben
habe
und
das
soll
dann
sozusagen
im
Komplettpaket
abgewickelt
werden".
"Frau
X",kommentierte
Frau
Cremer,
"ich
kann
wirklich
nicht
fassen,was
ich
so
alles
von
Ihnen
gehört
habe.
Woher
nehmen
Sie
nur
die
Kraft?"
"Ganz
einfach
Frau
Cremer:
Liebe
und
Dankbarkeit
geben
unendlich
viel
Kraft.Trotz
allem
liebe
ich
viele
Dinge
im
Leben
und
bin
sehr
Dankbar
für
alles,was
gut
im
Leben
ist
und
was
ich
mit
unter den Umständen noch alles schaffen darf.
Stand Nov.2011
"...........außerdem
weiß
ich,
dass
ich
ungeheuer
viel
Kapital
und
Publicity
aus
meinen
Erfahrungen
schlagen
kann,
ich
meinem
Exmann
sogar
noch
dankbar
sein
muss;
dann
war
die
Zeit
nicht
vergebens
und
er
ist
an
seinem
Ziel
komplett
vorbei
galoppiert,
auch
wenn
ich
seinetwegen
noch
3
Jahre
in
der
Insolvenz
bin
und
erst
am
4.
Nov.
2011
wieder
Geld
von
meiner
Rente
deshalb
eingezogen
wurde:
ich
musste
meine
Stromrückzahlung
von
199,-€
abgeben-
an Ihn, denn er ist mein einziger Gläubiger."
Wie
auch
Roman
Maria
Koidl,
der
Autor
des
Buches
"Scheißkerle"
in
dem
Kapitel
"Der
Sadist"
schreibt
:
>>
"Ich
fordere
nur,
was
mir
zusteht"
-
mit
diesem
Satz
beginnt
eine
Folter,
deren
Instrumente
als
gesellschaftlich
unbedenklich
gelten.
Dazu
gehören
unter
anderem
Rechtsanwaltsschreiben,
Klagen,
Gerichtstermine,
Anschuldigungen.....Nur wenn der narzisstische Sadist glaubt, ohne Zeugen zu sein, zeigt er sein wahres Gesicht.<<
Stand Juni 2012
Die
jetztige
Lebensgefährtin
ihres
Exmann
stellt
unter
einem
Psydonym
Susa
Ha
eine
Freundschaftsanfrage
an
Frau
X
und
geht
dafür
über
das
dortige
Profil
des
Hundes
von
Frau
X.
"Ich
weiß
nicht,
warum
mein
Exmann
noch
immer
keine
Ruhe
gibt,
aber
es
ist
erstaunlich,
dass
diese
Frau
sich
ebenfalls
so
manipulieren
läßt
und
er
sie
für
seine
Zwecke
einsetzen
kann.
Ich
habe
mir
die
Freundschaftsanfrage
angesehen
und
sie
später
per
email
gebeten,
mich
doch
bitte
persönlich
über
meine
email
Adresse
zu
kontaktieren,
wenn
sie
ein
Anliegen
haben
sollte.
Sie
hat
nie
geantwortet."
Stand Dez. 2012
Frau
X
wurde
seit
Juni
nicht
mehr
von
ihrem
Exmann
belästigt
oder
in
irgendeiner
Weise
auch
nur
indirekt
kontaktiert.
"Öffentlich machen" ist die einzige Möglichkeit eines Mobbing oder Stalking Opfers.
Am
20.
Dez
bei
Facebook
"Caro
Cremer
CC"
würde
folgendes
neben
Caros
Titelblatt
Photo
gepostet:
Eine
Person
mit
dem
AVATAR
“Frau
Müller”
und
ohne
Profilangaben
macht
folgende
Aussagen:
„Frau
X
hat
in
ihrem
Leben
nichts
auf
die
Reihe
gekriegt.
Mehrmals
geschieden,
mehrere
abgebrochene
Ausbildungen
und
dann
der
super
Aufstieg
mit
der
Heirat
eines
sozial
höher
stehenden
Partners”.
Nur
weil
man
heiratet,
heißt
das
noch
lange
nicht,
dass
man
auch
im
Falle
der
Scheidung
finanziell
bis
ans
Lebensende
abgesichert
ist,
zumal
aus
der
Beziehung
keine
gemeinsamen
Kinder
hervorgingen.
Wenn
man
nach
8
Jahren
mit
einer
Beziehung
immer
noch
nicht
abgeschlossen
hat,
hat
man
ein
psychisches
Problem.
Aber
sicher
kein
Problem
mit
Mobbing
und
Stalking!!!“
Diese
Fr.
Müller
ist
ein
weiteres
Beispiel dafür, wie gut Soziopathen sich auf Gehirnwäsche verstehen.
Stand Mai/Juni 2013
Zu
früh
war
Ende
Mai
2013
auf
dieser
Seite
:
Was
tun
bei
Stalking?
Öffentlich
machen
!
ist
die
einzige
Möglichkeit
und
diese
Seite
hat
gewirkt
:
Seit
dem
20.Dez.2012
gab
es
keine
weiteren
direkten
oder
indirekten
Übergriffe
mehr.
Endlich. (Unten : 8 J. Stalking und Mobbing überlebt)." zu lesen..............)
.........
denn
am
25.
Juni
2013
bekam
Frau
X
wieder
Post
....
per
einstweiliger
Verfügung
soll
die
unwahre,
beleidigende
und
verleumdnerische
Geschichte
der
Frau
X
auf
dieser
Seite
gelöscht
werden,
denn
auch
wenn
der
Mann von Frau X nicht namentlich auftauche, seien Rückschlüsse auf die Person möglich.
Frau
X
meinte
am
Telefon:
"
Sehen
Sie
Frau
Cremer,
es
ist
bezeichnend,
das
mein
Stalker
sich
ohne
Namensnennung
mit
den
angeblich
unwahren,
diffamierenden
Inhalten
identifiziert."
Frau
X
leidet
unter
Ihrer
Machtlosigkeit.
So
hat
sie
am
26.
Juni
erfahren,
das
eine
Frau
mit
Kind
vor
10
Jahren
vor
Ihm
aus
Oberhausen
Richtung
Norddeutschland
geflüchtet
ist.
"Zu
erfahren,
dass
er
noch
Andere
während
der
Ehe
belästigt
haben
muss,
wundert
mich
heute
nicht,
nur
dass
diese
Frau
noch
heute
Angst
hat,
sich
für
eine
Anzeige
aus
ihrem
Versteck
zu
begeben
....
ist
erschreckend.
Die
Gesetze
gegen
Stalking
und
auch
Mobbing
sind
nicht
hart
genug."
"
Da
haben
Sie
absolut
Recht
Frau
X
!"
stimmte
Frau
Cremer
ihr
zu,
"
in
manchen
Fällen
eskaliert
diese
Persönlichkeitsstörung;
der
perverse Narzisst braucht immer stärkere "Anreize" - manchmal bis zum Tod des Opfers."
Der
Exmann
von
Frau
X
wurde
nun
im
Oktober
von
ihrem
Anwalt
aufgefordert,
für
die
entstandenen
Kosten
auf
zu
kommen.
Außerdem
ist
er
-
wie
auch
Frau
X
und
deren
langjähriger
Lebensgefährte
-
der
Ansicht,
dass
man
vor
Gericht
die
ganze
Geschichte
austragen
und
öffentlich
machen
sollte,
für
den
Fall
dass
der
Exmann
noch
einen
einzigen weiteren Versuch starten sollte, Frau X Schwierigkeiten zu machen.
Stand März 2014
“Hallo
Frau
Cremer,
Sie
glauben
es
kaum,
aber
mein
Ex-Ehemann
hat
sich
schon
wieder
gemeldet.
Ich
bekam
am
14.
März
2014
Post
vom
Amtsgericht:
<<...in
der
Familiensache
X
gegen
X
liegt
dem
Gericht
der
in
Abschrift
beigefügte
Antrag
auf
Erteilung
einer
weiteren
vollstreckbaren
Ausfertigung
des
i.d.
Antrag
bezeichneten
Titels
vor.....Sie erhalten hiermit Gelegenheit binnen 3 Wochen...>> ..u.s.w. “
“Mein
Exmann
hatte
bereits
am
27.01.2014
an
das
Amtsgericht
geschrieben.
Seine
damalige
betreuende
Rechtsanwältin
hätte
auf
seine
schriftl.
Anfrage
nach
Verbleib
des
Originals
des
Titels
nicht
geantwortet.
Es
handelte
sich um einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom
November 2006
über eine Höhe von knapp 1000 Euro.
Warum
die
Anwältin
nicht
geantwortet
hat
-
darüber
kann
man
nur
spekulieren.
Sicher
ist,
ich
musste
antworten.
Binnen
3
Wochen.
An
das
Gericht.
Die
Hilfe
eines
Anwaltes
war
angeraten.
Kosten
die
Folge.
Frau
Cremer,
ich
glaube auch, er wird nie aufhören.Das ist ein Zwang. Der kann nicht anders.
Ich
glaube,
dass
ich
mit
seinen
bisherigen
anderen
Opfern
sprechen
sollte.
Wenn
wir
gemeinschaftlich
gegen
ihn
gerichtlich vorgehen, kommt ein Gericht so schnell nicht an einer ernsthaften Bewertung seines Tuns vorbei.”
Solche
Traktionen
und
das
Beugen
der
Gesetze
sind
nur
möglich,
weil
bis
dato
zu
wenig
über
solche
Psychopathen/Soziopathen
(perverse
Narzissten)
bekannt
ist.
"Mobbing"
,
"Stalking"
und
"perverse
Narzissten"
:
es
herrscht
Aufklärungsbedarf
und
Gesetzeslücken
müssen
geschlossen
werden,
den
dem
Staat
entsteht
dadurch
zunehmend
großer,
wirtschaftlicher
Schaden,
da
er
oft
für
die
Opfer
aufkommen
muss.